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Kooperation benachbarter Genossenschaften

Wie bereits bekannt, arbeiten wir mit unseren benachbarten Wohngenossenschaften zusammen. Aufgrund der örtlichen Nähe und gemeinsamer Anliegen haben de sechs Wohngenossenschaften beidseits der Elsässerbahn in den letzten Monaten angefangen, sich vermehrt auszutauschen und Ziele gemeinsam zu verfolgen – so beispielsweise im Rahmen der Baurechtsverhandlungen mit dem Bürgerspital Basel.

Aus der Zusammenarbeit der Prässidentinnen und Präsidenten heraus ist der Wunsch entstanden, dass sich auch die Vorstände besser kennenlernen und austauschen können. Dazu wurde Im letzten November in Arbeitsanlass im Quartierzentrum Bachletten durchgeführt. Dabei bestand die Möglichkeit sich unter Vorstandskollegen mit gleichen Funktionen auszutauschen und über den Gartenzaun zu schauen. Diese Kooperation wird auch in Zukunft dazu beitragen Probleme, welche in allen Genossenschaften anzutreffen sind, gemeinsam zu lösen. Ein gegenseitiges Profitieren vom vorhandenen Erfahrungsschatz ist dabei durchaus erwünscht.

Baurechtszins

Die Wohngenossenschaft Lettenhof nutzt Land (Baurechtsparzellen 2532, 2544 und 2557 1m Sektion 3), das dem Basler Bürgerspital gehört und zahlt dafür eine Art Miete, welcher als Baurechtszins bezeichnet wird. Dieser Baurechtszins wird alle 10 Jahre überprüft und angepasst. Angepasst heisst hier – wie fast immer – erhöht. Der 1. April 2016 ist ein solcher Anpassungstermin. Seit dem Jahre 2012 sind wir sechs Genossenschaften mit dem gleichen Termin und dem gleichen Landbesitzer in Gesprächen. Diese sind recht kompliziert, weil in den Verträgen eine Formel für die Berechnung integriert ist, die sehr viel Interpretationsspielraum lässt. Formell wird der Baurechtszins von der kantonalen Bodenbewertungskommission errechnet.

Wie schon bei den vorhergegangenen Anpassungen endet das Ganze regelmässig in zum Teil lange dauernder Feilscherei. Am 16 Dezember fand nun das letzte Gespräch betreffend Anpassung des Baurechtszinses statt. Der Zins wird ab em 01.04.2016 um 16% erhöht. Er wird für die nächsten 10 Jahre CHF286’416.- betragen gegenüber CHF246’910 bisher. Dieser Zins gilt nun bis zum 01 04.2026.

Die Berechnungen der Bodenbewertungskommission und die Vorstellungen des Bürgerspitals waren deutlich höher als das nun erreichte Resultat. Schon für das Jahr 1996 hat das Bürgerspital einen Baurechtszins von deutlich über Fr. 300 ‘000.- verlangt. Letztlich hat sich der Einsatz des Vorstandes zusammen mit den anderen WG’s gelohnt.

Anpassung Mietzins

Der Vorstand wird noch prüfen, per wann und in welchem Umfang die Mietzinsen angepasst werden. Eine Anpassung wird aber in jedem Falle noch nicht per 01 04.2016 erfolgen. Wir werden Sie rechtzeitig über. eine Mietzinsanpassung informierten. Zuerst aber werden wir uns mit dem Abschluss der Jahresrechnung 2015 dem Budget für das kommende Jahr und der langfristigen Planung befassen.

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