Schlüsselbestellungen werden persönlich überprüft und in Rechnung gestellt.
Keller- und Estrichschlüssel können nicht nachbestellt werden. Im Falle eines Verlustes, muss das Schloss von den Genossenschaftern auf eigene Kosten ausgetauscht werden.
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Keller- und Estrichschlüssel können nicht nachbestellt werden. Im Falle eines Verlustes, muss das Schloss von den Genossenschaftern auf eigene Kosten ausgetauscht werden.