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Reduziert sich mit gesenktem Referenzzinssatz die Miete?

Erst kürzlich wurde wieder eine Senkung des Referenzzinssatzes bekannt gegeben. Was heisst das und bringt das auch eine Senkung der Mietzinse in den Genossenschaften mit sich?

Der Referenzzinssatz wird regelmässig überprüft. Er gilt als Richtschnur für die Mietzinsgestaltung in kommerziellen Mietverträgen. Er führt dazu, dass die Rendite bei kommerziell vermieteten Liegenschaften nicht mit jeder Senkung des Zinssatzes noch höher
wird. Zur Zeit beträgt er 2.0 %. In eben diesen kommerziellen Mietverhältnissen gibt eine Senkung bzw. eine Erhöhung dieses Zinssatzes Anspruch auf eine Reduktion oder eine Erhöhung der Mietzinse.

In jüngster Zeit ist dieser Zinssatz immer weiter gesunken und war noch nie so tief wie heute. Das bedingt, dass in kommerziellen Mietverhältnissen eigentlich jeweils die Mietzinse gesenkt werden müssen bzw. müssten. Der Anspruch auf Senkung ist eben nicht ein absoluter. Der Vermieter kann z.B. höhere Aufwendungen für Unterhalt geltend machen.

Wohngenossenschaften vermieten ihre Wohnungen ohne Gewinnabsichten und zu der sogenannten Kostenmiete. In unserem konkreten Fall heisst das, dass wir versuchen, langfristig günstige Mieten anzubieten. Da unsere Häuser mehr als 60 Jahre alt sind, ist der Aufwand für Werterhaltung und Unterhalt so hoch, dass wir sehr froh darüber sind, dass die Kosten für unsere Hypothekarschuld geringer werden.

Umgekehrt haben wir noch nie die Mietzinse erhöht, wenn die Hypothekarzinsen gestiegen sind. Wohngenossenschaften müssen ihre Mieten in der Regel nicht senken und tun dies auch nicht. Bei uns – und auch bei den meisten WGs im Quartier – kommt dazu, dass wir per 1.April 2016 von einer Mietzinserhöhung. ausgehen müssen, da dann mit einem Anstieg des Baurechtszinses zu rechnen ist.

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