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Wasser für Tiere – aber nicht für Tigermücken

An heissen Tagen freuen sich Vögel, Igel und Bienen über eine Wasserstelle, auf unseren Balkonen genauso wie in den Gärten der Wohngenossenschaft Lettenhof. Stehendes Wasser ist aber auch die ideale Kinderstube für die Asiatische Tigermücke. Ein kleines Gefäss reicht, um innerhalb einer Woche ein Tigermücken-Ei zur stechenden Mücke wird. Mit ein paar Handgriffen bleibt Ihr Wasserangebot tierfreundlich und trotzdem tigermückensicher.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wasser alle 1–2 Tage wechseln.
    So haben die Larven der Tigermücke keine Zeit, zu schlüpfen.
  • In den Ferien eine Vertretung organisieren.
    Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob sie das Wasser wechseln, oder leeren Sie die Schalen vor den Ferien und drehen Sie diese um.
  • Kleine Wasserfallen vermeiden.
    Untersetzer, Giesskannen, Eimer und Planschbecken leeren, umdrehen oder abdecken.

Vogelbad und Igeltränke

Wechseln Sie das Wasser alle ein bis zwei Tage und spülen Sie die Schale dabei kurz aus. So bleibt das Wasser frisch für die Tiere, und Mückenlarven haben keine Zeit, sich zu entwickeln.

„Bird water bath“/ CC0 1.0

Bienentränke für den Balkon

Auch Bienen und andere Insekten brauchen Wasser. Dafür reicht ein flacher Pflanzenuntersetzer: Füllen Sie ihn mit Steinen und so viel frischem Wasser, dass die Steine noch herausragen. Den Rand können Sie mit Kies oder Splitt auffüllen. So landen die Insekten sicher und ertrinken nicht. Auch hier gilt: regelmässig frisches Wasser.

Wildbienen, Honigbienen und andere Insekten kannst du im Sommer mit einer Trinkschale unterstützen. © Kantonales Laboratorium

Teiche, Pflanzbottiche und Regentonnen

Naturnahe Teiche, in denen Fische, Amphibien oder Insekten leben, sind kein Problem, denn diese fressen die Larven. Bewegung im Wasser, zum Beispiel durch eine kleine Pumpe, macht es den Mückenlarven zusätzlich schwer. Bottiche mit Wasserpflanzen sind dagegen schnell ein Mückenbiotop und sollten gut im Auge behalten werden. Regentonnen immer mit einem dichten Deckel verschliessen.

Wenn Topfuntersetzer mit Kies oder Splitt aufgefüllt werden, haben Mückenlarven keinen Platz. © Kantonales Laboratorium

Der Kanton Basel-Statt bittet alle, Brutstätten im eigenen Garten und auf dem eigenen Balkon selbst zu beseitigen. Wenn wir das im Lettenhof alle gemeinsam tun, haben Tigermücken bei uns kaum eine Chance.

Quelle und weitere Tipps: Umwelt Basel – Tiere mit Wasser versorgen, ohne Tigermücken eine Chance zu geben

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Reduziert sich mit gesenktem Referenzzinssatz die Miete?

Erst kürzlich wurde wieder eine Senkung des Referenzzinssatzes bekannt gegeben. Was heisst das und bringt das auch eine Senkung der Mietzinse in den Genossenschaften mit sich?

Der Referenzzinssatz wird regelmässig überprüft. Er gilt als Richtschnur für die Mietzinsgestaltung in kommerziellen Mietverträgen. Er führt dazu, dass die Rendite bei kommerziell vermieteten Liegenschaften nicht mit jeder Senkung des Zinssatzes noch höher
wird. Zur Zeit beträgt er 2.0 %. In eben diesen kommerziellen Mietverhältnissen gibt eine Senkung bzw. eine Erhöhung dieses Zinssatzes Anspruch auf eine Reduktion oder eine Erhöhung der Mietzinse.

In jüngster Zeit ist dieser Zinssatz immer weiter gesunken und war noch nie so tief wie heute. Das bedingt, dass in kommerziellen Mietverhältnissen eigentlich jeweils die Mietzinse gesenkt werden müssen bzw. müssten. Der Anspruch auf Senkung ist eben nicht ein absoluter. Der Vermieter kann z.B. höhere Aufwendungen für Unterhalt geltend machen.

Wohngenossenschaften vermieten ihre Wohnungen ohne Gewinnabsichten und zu der sogenannten Kostenmiete. In unserem konkreten Fall heisst das, dass wir versuchen, langfristig günstige Mieten anzubieten. Da unsere Häuser mehr als 60 Jahre alt sind, ist der Aufwand für Werterhaltung und Unterhalt so hoch, dass wir sehr froh darüber sind, dass die Kosten für unsere Hypothekarschuld geringer werden.

Umgekehrt haben wir noch nie die Mietzinse erhöht, wenn die Hypothekarzinsen gestiegen sind. Wohngenossenschaften müssen ihre Mieten in der Regel nicht senken und tun dies auch nicht. Bei uns – und auch bei den meisten WGs im Quartier – kommt dazu, dass wir per 1.April 2016 von einer Mietzinserhöhung. ausgehen müssen, da dann mit einem Anstieg des Baurechtszinses zu rechnen ist.